Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Auftrag von LOOK – Die Bildagentur der Fotografen GmbH

Im Rahmen eines Mandats wurde uns ein Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer  im Auftrag der Bildagentur der Fotografen GmbH vorgelegt. Die Kanzlei macht im Auftrag ihres Mandanten die urheberrechtswidrige Verwendung von Bildmaterial auf einer Internetpräsenz geltend. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Auskunftserteilung über Umfang der Bildnutzung sowie der Quelle des Bildes eingefordert.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung

 

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Gerne geben wir Ihnen eine telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles:

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder- Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Die Kanzlei Waldorf mahnt für den Rechteinhaber “Getty Images” sowie für “Corbis” die unberechtigte Nutzung von Bildern im Internet ab. Dabei wird von den Betroffenen neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch regelmäßig die Zahlung eines Lizenzschadens geltend gemacht, der je nach der Anzahl und Dauer der verwendeten Bilder mehrere tausend Euro betragen kann. Hinzu kommen die für das Abmahnschreiben entstandenen Anwaltskosten.

Die Betroffenen einer solchen Abmahnung sollten folgendes beachten!!

  • Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat weitreichende Konsequenzen und gilt mindestens 30 Jahre! Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden. Insbesondere sollte vorher geklärt werden, ob der geltend gemachte Verstoß überhaupt vorliegt! Die Anwendung einer eigens erstellten sog. modifizierten Unterlassungserklärung kann in diesem Fall nicht empfohlen werden!!
  • Der von Ihnen verlangte Lizenzschaden berücksicht in der Regel nicht,  ob das Bild kommerziell oder rein privat genutzt wurde  und geht auch sonst nicht auf  die individuellen Gegebenheiten ein.  Vielmehr wird im Rahmen eines Vergleichsangebots der zu zahlende Betrag  “pauschal” angesetzt! Die geltend gemachte Summe sollte im Einzelfall auf dessen Berechtigung geprüft werden!
  • Selbst wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte, ist es oberstes Ziel, den Schaden in Grenzen zu halten. Ggf. kann es sinnvoll sein, weiteren möglichen Abmahnungen durch Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung zuvor zu kommen.

Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne!