21. Apr, 2012
Share on Facebook
Uns liegt eine Abmahnung im Zusammenhang mit “Marions Kochbuch” durch Giese Rechtsanwälte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung vor. Begründet wird dies damit, dass ohne entsprechende Nutzungs- oder Verwendungsrechte eine urheberrechtlich geschützte Fotographie in einer Internetpräsentation genutzt wird. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird ein Schadensersatz, genauer ein Lizenzschadensersatz, geltend gemacht. Berechnet wird dieser mit Hilfe der sog. Lizenzanalogie.
- Abmahnung im Zusammenhang mit: Marions Kochbuch
- Bauftragte Kanzlei: Giese Rechtsanwälte
- Abmahnung wegen: Verwendung einer urheberrechtlich geschützten Fotographie
- Rechtsgrundlage: Urheberrecht
Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Gerne geben wir Ihnen eine telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles:

oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:

20. Apr, 2012
Share on Facebook
Aktuell liegt uns eine Abmahnung der mauritius images GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor. Grund für die Abmahnung ist eine angebliche Verletzung von Urheberrechten durch die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Auskunft über die Nutzung des geschützten Bildmaterials verlangt.
Wir empfehlen dringend, die Abmahnungen durch entsprechend spezialisierte Anwälte überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir zu einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen. Rufen Sie uns an:

oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:

11. Apr, 2012
Share on Facebook
Uns liegt eine Abmahnung der Teaworld OHG durch die Rechtsanwälte Mehr & Kriebel vor. Grund für die Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß gegen Urheber- und Leistungsrechte durch die Verwendung einer geschützten Bilddatei. Verlangt wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zudem die Unterzeichnung einer Vergleichsannahmeerklärung. Grund dafür sei, dass „bei der Einräumung von Nutzungsrechten an der Bilddatei gem. § 31, 32 Urhebergesetz eine angemessene Vergütung“ bezahlt werden müssen. Aufgrund der gewerblichen Nutzung wird ein Betrag von 2.000 € verlangt
Wir empfehlen dringend, die Abmahnungen durch entsprechend spezialisierte Anwälte überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir zu einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen. Rufen Sie uns an:

oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:

1. Jul, 2009
Share on Facebook
Immer wieder fragen Mandanten, ob es etwas hilft, der Abmahnung zu widersprechen. Die klare Antwort: nein. Ein Widerspruch lässt die Abmahnung unberührt und hat keinerlei Wirkung. Ein Widerspruch ist vergleichbar mit einem Ignorieren der Abmahnung.
18. Jun, 2009
Share on Facebook
So genannte Mehrfachabmahnungen stellen die Betroffenen nicht zuletzt aufgrund der zugleich damit einhergehenden in der Summe kaum zu überschauenden Zahlungsforderungen vor erhebliche Probleme. Wichtig ist in diesem Fall sicher zunächst, die Ruhe zu bewahren.
Haben Sie nicht nur ein Abmahnschreiben, sondern gleich mehrere Abmahnschreiben von derselbigen Anwaltskanzlei oder auch von verschiedenen Kanzleien erhalten, sollte im ersten Schritt zunächst geprüft werden, ob es sich bei den abgemahnten Verstößen um den gleichen Sachverhalt handelt und somit möglicherweise unberechtigte Mehrfachabmahnungen des selbigen Rechteinhabers vorliegen. In diesen Fall können die geltend gemachten Zahlungsforderungen oftmals abgewehrt odererheblich reduziert werden. Handelt es sich bei den verschieden Abmahnungen allerdings tatsächlich um verschiedene getrennt von einander zu beurteilende verschiedene Verstöße, sollte schnellst möglich die Ursache der geltend gemachten Rechtsverstöße gesucht und beseitigt werden.
Die einzelnen Abmahnungen sollten dann möglichst von einem Anwalt Ihres Vertrauens einheitlich bearbeitet werden, der den Sachverhalt dann insgesamt überschauen und zielgerichtet bearbeiten kann.
18. Jun, 2009
Share on Facebook
Eine Folgeabmahnung ist eine erneute Abmahnung, die den selbigen Rechtsverstoß zum Gegenstand hat. Diese findet im Rahmen von Bildabmahnungen häufig dann statt, wenn der betroffene Webseitenbetreiber nach Erhalt der ersten Abmahnung zwar das Bild bzw. den Kartenausschnitt von seiner Webseite, jedoch nicht gänzlich von seinem Server entfernt. Das vormals abgemahnte Bild ist unter Eingabe der direkten Zieladresse somit noch weiterhin im Internet aufrufbar. Die Folge ist eine erneute Abmahnung, durch die neben Anwaltskosten aufgrund der nun fällig werdenden Vertragsstrafe erhebliche Kosten entstehen können.
Sollte aufgrund einer berechtigten Abmahnung die Entfernung der betroffenen Bilder oder Kartenausschnitte tatsächlich notwendig sein, sollte stets darauf geachtet werden, die entsprechenden Inhalte gänzlich von seinem Server zu entfernen.
18. Jun, 2009
Share on Facebook
Die vorbeugende Unterlassungserklärung ist ein Instrument um Abmahnungen zuvor zu kommen. Eine Abmahnung hat den Zweck, den Verletzer aufzufordern, ein rechtswidriges Verhalten zukünftig zu unterlassen. In einer vorbeugenden Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer hierzu – und zwar vor Erhalt einer Abmahnung. Die Abmahnung geht dann ins Leere. Abmahnkosten dürfen in diesem Falle nicht veranschlagt werden!
Eine vorbeugende Unterlassungserklärung kommt regelmäßig bei eBay-Konstellationen zum Zuge. Hier kann die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass man in das Visier von Abmahnern geraten ist – beispielsweise, wenn die Auktion bei eBay gelöscht wurde. Sie erhalten in diesen Fällen eine Nachricht von eBay, dass Ihre Verkaufsaktion auf Veranlassung eines Dritten (zumeist der spätere Abmahner) vorzeitig beendet wurde.
In diesen Fällen sollten sie sofort reagieren!!!
12. Mai, 2009
Share on Facebook
Nein. Eine Unterlassungserklärung ist in der Regel kein Schuldeingeständnis. Die Unterlassungserklärung ist lediglich eine vertragliche Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Zur Klarstellung sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Abgabe der Erklärung “ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, gleichwohl jedoch rechtsverbindlich erfolgt”.
Achtung! Die den Abmahnungen beigelegten Unterlassungserklärungen beinhalten häufig ein Schuldanerkenntnis und sollten daher ohne anwaltliche Überprüfung keinesfalls unterzeichnet werden.
12. Mai, 2009
Share on Facebook
Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr und zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens muss keinesfalls die in der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch eine abgeänderte Erklärungen, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung, ist geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, solange sich der Erklärende darin verpflichtet, dass ihm vorgeworfene Verhalten zu unterlassen und die Erklärung hinreichend strafbewehrt ist.
Es hängt vom Einzelfall ab, wie weit die Unterlassungserklärung zu fassen ist. Oftmals kann es ratsam sein, die Unterlassungserklärung auf die konkret abgemahnten Bilder/Kartenausschnitte zu begrenzen. So kann vermieden werden, sich weiter als notwenig zur Unterlassung zu verpflichten.
Sprechen Sie mit uns- wir beraten Sie gerne!
12. Mai, 2009
Share on Facebook
Auf keinen Fall!
Nichts zu tun, ist das schlimmste was Sie tun können.
Noch vor wenigen Jahren wurde zwar empfohlen, Abmahnungen zu ignorieren, in der Hoffnung, dass Abmahnanwälte die Sache dann auf sich beruhen lassen. Mittlerweile sind die Anwälte jedoch dazu übergegangen, in diesen Fällen einstweilige Verfügungen zu erwirken. Die Kosten hierfür belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro. Um die Gefahr einer einstweiligen Verfügung auszuschließen, müssen Sie zumindest eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben!