Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Auftrag von LOOK – Die Bildagentur der Fotografen GmbH

Im Rahmen eines Mandats wurde uns ein Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer  im Auftrag der Bildagentur der Fotografen GmbH vorgelegt. Die Kanzlei macht im Auftrag ihres Mandanten die urheberrechtswidrige Verwendung von Bildmaterial auf einer Internetpräsenz geltend. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Auskunftserteilung über Umfang der Bildnutzung sowie der Quelle des Bildes eingefordert.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung

 

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Gerne geben wir Ihnen eine telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles:

oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:

 

 

 

 

 

Abmahnung der Kanzlei Frömming und Partner im Auftrag von “Mairdumont”

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Frömming und Partner im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG vorgelegt.  Die Kanzlei  mahnt im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterial (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten
  • Aufforderung zur Erstattung eines Lizenzschadens in der Regel je nach Anzahl und Größe des verwendeten Kartenausschnitts

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH (Betreiber des Portals map24)

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung
  • Angebot zur Abgeltung des Auskunfts- und Schadensersatzanspruchs gegen Zahlung eines Pauchalbetrages in Höhe EUR 600,-

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von Euro 651,80 (Gegenstandswert EUR 10.000)
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Abmahnung von Kartenausschnitten durch Graf von Westphalen im Auftrag der Navteq GmbH

Die Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH, Düsseldorfer Straße 40a, 65760 Eschborn die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Kostentragung der Abmahnung in Höhe von Euro 651,80
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Graf von Westphalen

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Die Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH, Düsseldorfer Straße 40a, 65760 Eschborn die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Kostentragung der Abmahnung in Höhe von Euro 651,80
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Abmahnung wegen Verwendung von Kartenausschnitten: Graf von Westphalen im Auftrag der NAVTEQ GmbH

Vor Kurzem wurde uns von einem Mandanten eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung vorgelegt. Darin lässt die NAVTEQ (DE) GmbH aus Eschborn im Auftrag der Kanzlei “Graf von Westphalen” die rechtswidrige Verwendung von Kartenausschnitten abmahnen.

Der Abgemahnte wird in der Abmahnung aufgefordert:

  • die Verletzungshandlung unverzüglich einzustellen
  • die Karte aus der Website zu entfernen
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
  • die durch die Beauftragung der Kanzlei “Graf von Westphalen” entstandenen Kosten in Höhe von Euro 651,80 zu ersetzen
  • Auskunft zu erteilen, über den Zeitpunkt der Onlinestellung der Karte und die Anzahl der Nutzungen

Wir empfehlen dringend, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Überprüfung abzugeben. Zudem dürfte die Angelegenheit durch Abgabe der Unterlassungserklärung und Übernahme der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Anwaltskosten in Höhe von Euro 651,80 nicht erledigt sein.

Die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs ist ein klares Indiz dafür, dass ggf. darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen. Schließlich dient die Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs stets auch der Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen!

Ihr

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.

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