Metarmorph GmbH

Die Metamorph GmbH vertreibt Textilprodukte der Firmen Roma Costume sowie Forplay Inc. in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Metamorph GmbH geht dabei auch gegen die unberechtigte Nutzung von Produktfotos durch Dritte in den Gebieten Deutschland, Österreich und der Schweiz vor und nimmt die rechtsverletzenden Webseiten bzw. Webshopbetreiber auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch. Die Abmahnungen werden dabei von der damit beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Schlüschen Müller Rechtsanwälte versandt.

Von den betroffenen Webseiten- bzw. Web-Shop-Betreibern wird dabei in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Weiterhin macht der Rechteinhaber unter Berufung auf die empfohlenen Sätze der MFM einen erheblichen Lizenzschaden geltend. Neben dem Lizenzschaden werden zudem die für die Abmahnung angefallenen Anwaltskosten eingefordert.

Beachten Sie:

  • Keinesfalls sollte eine beigelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft unterschrieben werden!
  • Auch eine vorbehaltlose Zahlung der eingeforderten Summe ohne vorherige rechtliche Prüfung kann nicht empfohlen werden.
  • Die beanstandeten Bilder wurden nicht von Ihnen, sondern von einem Webdesigner o.ä. ins Netz gestellt? Dann besteht unter Umständen die Möglichkeit, den entstandenen Schaden an den Webdesigner weiterzureichen.
  • Die Lichtbilder dürfen nach Abgabe der Unterlassungserklärung auch unter Verwendung der direkten URL nicht mehr im Internet aufrufbar sein. Ansonsten drohen kostenintensive Folgeabmahnungen. Beauftragen Sie einen sachkundigen Techniker, der sich der Beseitigung des streitgegenständlichen Bildes annimmt.
  • Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sollte eine sog. “modifizierte Unterlassungserklärung” abgegeben werden.
  • Achtung: Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine “einstweilige Verfügung” gegen den Website- bzw. Shop-Inhaber erwirkt wird. Diese ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne!

Schlüschen Müller Rechtsanwälte

Urheberrechtsverletzung an fotografischem Material im Internet.

Die Kanzlei Schlüschen Müller Rechtsanwälte vertreten unter anderem die Metamorph GmbH und mahnen in deren Auftrag einzelne Website-Betreiber bzw. Webshop- Inhaber ab,  die auf ihrer Internetpräsenz unberechtigt urheberrechtlich geschütztes fotographisches Material verwenden (bspw. Modelbilder im Rahmen eines Verkaufsangebots auf der Verkaufsplattform eBay).

Von den betroffenen Webseiten- bzw. Web-Shop-Betreibern wird dabei in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Weiterhin macht der Rechteinhaber unter Berufung auf die empfohlenen Sätze der MFM einen erheblichen Lizenzschaden geltend. Neben dem Lizenzschaden werden zudem die für die Abmahnung angefallenen Anwaltskosten eingefordert.

Beachten Sie:

  • Keinesfalls sollte eine beigelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft unterschrieben werden!
  • Auch eine vorbehaltlose Zahlung der eingeforderten Summe ohne vorherige rechtliche Prüfung kann nicht empfohlen werden.
  • Die beanstandeten Bilder wurden nicht von Ihnen, sondern von einem Webdesigner o.ä. ins Netz gestellt? Dann besteht unter Umständen die Möglichkeit, den entstandenen Schaden an den Webdesigner weiterzureichen.
  • Die Lichtbilder dürfen nach Abgabe der Unterlassungserklärung auch unter Verwendung der direkten URL nicht mehr im Internet aufrufbar sein. Ansonsten drohen kostenintensive Folgeabmahnungen. Beauftragen Sie einen sachkundigen Techniker, der sich der Beseitigung des streitgegenständlichen Bildes annimmt.
  • Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sollte eine sog. “modifizierte Unterlassungserklärung” abgegeben werden.
  • Achtung: Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine “einstweilige Verfügung” gegen den Website- bzw. Shop-Inhaber erwirkt wird. Diese ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne!

Abmahnung durch Metamorph GmbH wegen unberechtigter Nutzung von Produktfotos bei eBay

Vor Kurzem wurde uns eine Abmahnung der Metamorph GmbH zur Prüfung vorgelegt. Die Abmahnung erfolgt durch die “Schlüschen Müller Rechtsanwälte” in Berlin. Gegenstand der Abmahnung ist die unberechtigte Nutzung von Produktfotos in einem Onlineshop. Die Abmahnung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Im uns vorgelegten Fall beläuft sich die Gesamtforderung auf über Euro 7000,00.

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