Abmahnung: Franz Huber, Huber Verlag durch Kanzlei Frömming & Partner

Uns ist eine Abmahnung durch die Kanzlei Frömming & Partner aus Hamburg im Namen des Herrn Franz Huber, Inhaber des Huber Verlags aus München bekannt geworden. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Begründet wird die Abmahnung mit der Verwendung und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials.

  • Abmahnung durch: Franz Huber, Inhaber Huber Verlag München
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Kanzlei Frömming & Partner Hamburg
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Gerne geben wir Ihnen eine telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles:

oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:

 

Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von Euro 651,80 (Gegenstandswert EUR 10.000)
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Meissner & Meissner

Die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner vertritt die Rechte der Euro- Cities AG mit ihrem Sitz in Berlin. Die Euro-Cities AG bietet auf ihrer Seite “www. euro-cities-ag.de” unter anderem Stadtpläne, Karten und Kartenausschnitte zur entgeltlichen Nutzung an. Die für die Nutzung der Stadtpläne und Kartenausschnitte auf einer Webseite angesetzen Lizenzgebühren belaufen sich dabei, je nach Größe des Kartenausschnitts, kommerzieller oder nicht kommerzieller Nutzungsart und Dauer (befristet oder unbefristet) zwischen  EUR 240,- und EUR 2.020,-.

Ziel der Abmahnungen sind regelmäßig Webseitenbetreiber, die auf ihrer Internetpräsenz unberechtigt urheberrechtlich geschütztes Kartenmaterial verwenden (bsp. zur Lagebeschreibung, anfahrtsskizze etc.). Von den Betroffenen wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Weiterhin machen die Rechteinhaber unter Berufung auf die angeblich üblichen Lizenzgebühren einen erheblichen Lizenzschaden geltend. Neben dem Lizenzschaden werden zudem die für die Abmahnungen angefallenden Anwaltskosten sowie eine Ermittlungspauschale von EUR 95,- eingefordert.

Bitte beachten Sie:

  • Keinesfalls sollten Sie ungeprüft die beigelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben
  • In vielen Fällen kann es zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sinnvoll sein, eine zu Ihren Gunsten abgeänderte, sogenannte “modifizierte Unterlassungserklärung” abzugeben.
  • Der geltend gemachte Schadensersatz sollte regelmäßig einer anwaltlichen Prüfung unterzogen werden. Oftmals lassen sich unnötig hohe Zahlungen vermeiden.
  • Die Kartenausschnitte wurden nicht von Ihnen, sondern von einem Dritten  ins Netz gestellt? Dann besteht unter Umständen die Möglichkeit, den entstandenen Schaden an diese verantwortliche Person weiterzureichen.
  • Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden, da in diesem Fall die Möglichkeit besteht, dass zeitnah ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, was zu erheblichen Mehrkosten führen würde.

Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne!