Abmahnung: Hans Schnakenberg, Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute die Mitteilung, dass eine Abmahnung von Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig versendet wurde. Die Abmahnung erfolgt durch die Kanzlei Vorwerg & Sommer Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist eine Urheberrechtverlsetzung durch unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Bilder. Regelmäßig geht es dabei um Lichtbilder (Fotos) von Hifi-Geräten, die auf der Verkaufsplattform ebay, der Handelsplattform Quoka.de o.ä. verwendet werden.

Wir empfehlen dringend, die Abmahnungen durch entsprechend spezialisierte Anwälte überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir zu einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung.

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Abmahnung: Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute im Rahmen eines Beratungsmandats die Mitteilung, dass Herr Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig, Abmahnungen durch die Kanzlei Vorwerg und Sommer Abmahnungen verschickt. Gegenstand der konkreten Abmahnung ist abermals die Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials im Rahmen einer so genannten “eBay- Kleinazeige”.

  • Abmahnung durch: Hans Schnakenberg, Firma Hifi-Leipzig
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Vorwerg und Sommer
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Verwendung von Fotos / Bildmaterial

Ein häufiger Abmahngrund ist die widerrechtliche Verwendung von Produktfotos und anderem Bildmaterial zum Zwecke der Dienstleistungs- oder Produktbeschreibung.

Was viele Shopbetreiber nicht wissen: selbst wenn das identische Produkt und die identische Dienstleistung angeboten wird, so berechtigt dies nicht dazu Bildmaterial von Herstellern oder Wettbewerbern zu kopieren. Die Kopie stellt eine unberechtigte Vervielfältigung dar und ist abmahnfähig!

Ein häufiges Ziel von Abmahnungen wegen unberechtigter Verwendung von Bildmaterial sind gängige Verkaufsplattformen wie zum Beispiel die Verkaufsplattform eBay, da dort mit nur geringem Aufwand eine Vielzahl von Shops überprüft werden kann.

Die Konsequenz einer unberechtigten Nutzung eines oder mehrerer Lichtbilder ist eine Abmahnung!

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird in der Regel auch ein nicht unerheblicher Schadensersatzbetrag durch den Rechteinhaber geltend gemacht. Der in diesem Zusammenhang geforderte Schadensersatz ist oft zu hoch angesetzt. Der Rechteinhaber stützt seine Schadensersatzberechnung  nicht selten auf die Bildhonorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Diese stellen zwar einen anerkannten Richtwert zur Schadensberechnung dar, können allerdings nicht in jedem Fall pauschal zur Berechnung eines Lizenzschadens herangezogen werden. Der zu entrichtende Lizenzschaden ist daher oftmals erheblich niedriger anzusiedeln.

Handelt es sich bei dem Verkaufsangebot um eine rein private Nutzung, sind die Abmahnkosten in der Regel auf einen Betrag EUR 100,- zu begrenzen. Darüber hinaus gehende Anwaltsgebühren fallen nicht an.

Keinesfalls sollten Unterlassungserklärungen ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die geltend gemachten Schadensersatzforderungen sollten  ebenfalls einer anwaltlichen Prüfung unterzogen werden.

Sprechen Sie mit uns- wir beraten Sie gerne!


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Vorwerg und Sommer Rechtsanwälte

Wegen Urheberrechtsverletzung von Produktfotos, hauptsächlich auf der Verkaufsplattform eBay, aber auch sonst im Web.

Rechtsanwälte Vorwerk und Sommer vertreten Herrn Hans Schnakenberg, den Inhaber der Firma HIFI Leipzig.

Neben der Zahlung eines pauschalisierten Lizenzschadensersatzes, der sich je nach Anzahl der verwendeten Lichtbilder zwischen EUR 250 – 400 pro Lichtbild bewegt, wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Beachten Sie:

  • Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat weitreichende Konsequenzen und gilt mindestens 30 Jahre! Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden.
  • Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch ist als Vergleichsangebot pauschal angesetzt und sollte regelmäßig auf dessen Angemessenheit rechtlich geprüft werden.
  • Häufig ist es möglich, den veranschlagten Betrag ganz erheblich  zu reduzieren.
  • Als Privatperson kommt u.U. die sog. 100 Euro-Abmahnung in Betracht!

Von Vorwerk und Sommer vertretene Rechteinhaber:

  • HiFI Leipzig