Abmahnung: Hans Schnakenberg, Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute die Mitteilung, dass eine Abmahnung von Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig versendet wurde. Die Abmahnung erfolgt durch die Kanzlei Vorwerg & Sommer Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist eine Urheberrechtverlsetzung durch unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Bilder. Regelmäßig geht es dabei um Lichtbilder (Fotos) von Hifi-Geräten, die auf der Verkaufsplattform ebay, der Handelsplattform Quoka.de o.ä. verwendet werden.

Wir empfehlen dringend, die Abmahnungen durch entsprechend spezialisierte Anwälte überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir zu einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung.

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Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH (Betreiber des Portals map24)

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung
  • Angebot zur Abgeltung des Auskunfts- und Schadensersatzanspruchs gegen Zahlung eines Pauchalbetrages in Höhe EUR 600,-

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Abmahnung der Kanzlei Frömming und Partner im Auftrag von “Mairdumont”

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Frömming und Partner im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG vorgelegt.  Die Kanzlei  mahnt im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterial (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten
  • Aufforderung zur Erstattung eines Lizenzschadens in der Regel je nach Anzahl und Größe des verwendeten Kartenausschnitts

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH (Betreiber des Portals map24)

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung
  • Angebot zur Abgeltung des Auskunfts- und Schadensersatzanspruchs gegen Zahlung eines Pauchalbetrages in Höhe EUR 600,-

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von Euro 651,80 (Gegenstandswert EUR 10.000)
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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MAIRDUMONT GmbH & Co. KG

Die MAIRDUMONT GmbH& Co. KG (ehemals Mairs Geografischer Verlag Kurt Mair GmbH & Co. KG) mit Sitz in Ostfildern bei Stuttgart ist Herstellerin zahlreicher Kartografien, die unter den Marken „MGV“, „Falk“ oder „RV“ vertrieben werden. Sie ist unter Herausgeber des bekannten Marco Polo Reiseführers. Im Internet ist die Firma unter http://www.mairdumont.com/de/index.html zu erreichen.

Meissner & Meissner

Die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner vertritt die Rechte der Euro- Cities AG mit ihrem Sitz in Berlin. Die Euro-Cities AG bietet auf ihrer Seite “www. euro-cities-ag.de” unter anderem Stadtpläne, Karten und Kartenausschnitte zur entgeltlichen Nutzung an. Die für die Nutzung der Stadtpläne und Kartenausschnitte auf einer Webseite angesetzen Lizenzgebühren belaufen sich dabei, je nach Größe des Kartenausschnitts, kommerzieller oder nicht kommerzieller Nutzungsart und Dauer (befristet oder unbefristet) zwischen  EUR 240,- und EUR 2.020,-.

Ziel der Abmahnungen sind regelmäßig Webseitenbetreiber, die auf ihrer Internetpräsenz unberechtigt urheberrechtlich geschütztes Kartenmaterial verwenden (bsp. zur Lagebeschreibung, anfahrtsskizze etc.). Von den Betroffenen wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Weiterhin machen die Rechteinhaber unter Berufung auf die angeblich üblichen Lizenzgebühren einen erheblichen Lizenzschaden geltend. Neben dem Lizenzschaden werden zudem die für die Abmahnungen angefallenden Anwaltskosten sowie eine Ermittlungspauschale von EUR 95,- eingefordert.

Bitte beachten Sie:

  • Keinesfalls sollten Sie ungeprüft die beigelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben
  • In vielen Fällen kann es zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sinnvoll sein, eine zu Ihren Gunsten abgeänderte, sogenannte “modifizierte Unterlassungserklärung” abzugeben.
  • Der geltend gemachte Schadensersatz sollte regelmäßig einer anwaltlichen Prüfung unterzogen werden. Oftmals lassen sich unnötig hohe Zahlungen vermeiden.
  • Die Kartenausschnitte wurden nicht von Ihnen, sondern von einem Dritten  ins Netz gestellt? Dann besteht unter Umständen die Möglichkeit, den entstandenen Schaden an diese verantwortliche Person weiterzureichen.
  • Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden, da in diesem Fall die Möglichkeit besteht, dass zeitnah ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, was zu erheblichen Mehrkosten führen würde.

Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne!