Abmahnung: Franz Huber, Huber Verlag durch Kanzlei Frömming & Partner

Uns ist eine Abmahnung durch die Kanzlei Frömming & Partner aus Hamburg im Namen des Herrn Franz Huber, Inhaber des Huber Verlags aus München bekannt geworden. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Begründet wird die Abmahnung mit der Verwendung und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials.

  • Abmahnung durch: Franz Huber, Inhaber Huber Verlag München
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Kanzlei Frömming & Partner Hamburg
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Gerne geben wir Ihnen eine telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles:

oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:

 

Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH (Betreiber des Portals map24)

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung
  • Angebot zur Abgeltung des Auskunfts- und Schadensersatzanspruchs gegen Zahlung eines Pauchalbetrages in Höhe EUR 600,-

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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