Abmahnung: Franz Huber, Huber Verlag durch Kanzlei Frömming & Partner

Uns ist eine Abmahnung durch die Kanzlei Frömming & Partner aus Hamburg im Namen des Herrn Franz Huber, Inhaber des Huber Verlags aus München bekannt geworden. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Begründet wird die Abmahnung mit der Verwendung und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials.

  • Abmahnung durch: Franz Huber, Inhaber Huber Verlag München
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Kanzlei Frömming & Partner Hamburg
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Gerne geben wir Ihnen eine telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles:

oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:

 

Verwendung von Kartenausschnitten

Ein häufiger Abmahngrund ist die widerrechtliche Verwendung von Katenausschnitten auf Webseiten. Meist werden diese vom Website-Inhaber zur Anfahrts- oder Lagebeschreibung verwendet, ohne zu wissen, dass die (gewerbliche) Verwendung einen ahndbaren Urheberrechtsverstoß darstellt.

Der Verstoß kann regelemäßig leicht über die Google-Bildersuche ausfindig gemacht werden. Die Anschrift des Website-Inhabers muss dann nur noch aus dem Impressum entnommen werden, um die Abmahnung auf den Weg zu bringen. Der Domaininhaber bzgl  der betriebenen Website kann zudem von jedem über die Internetseiten der Denic erfragt werden.

Die im Zusammenhang mit Kartenausschnitten veranschlagten Schadensersatzforderungen sind oftmals zu hoch angesetzt. Häufig wird bei dem veranschlagten Lizenzschaden nicht zwischen gewerblicher oder privater nicht kommerzieller Nutzung unterschieden.

Wird die Internetseite privat genutzt, fallen in der Regel lediglich Abmahnkosten in Höhe von Euro 100,00 an. Der für die Nutzung des Kartenmaterials zu entrichtende Lizenzschaden ist deutlich geringer als bei einer gewerblichen Nutzung.

Wurde die Website von Webdesignern o.ä. erstellt, können anfallende Kosten u.U. an diese weitergereicht werden.

Keinesfalls sollten Unterlassungserklärungen ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden!

Sprechen Sie mit uns- wir beraten Sie gerne!


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Frömming und Partner

Die Rechtsanwälte Frömming und Partner vertreten die Mairdumont GmbH & Co KG (vormals: Mairsr Geographischer Verlag Kurt Mair GmbH & Co KG). Die Mairdumont GmbH ist Herstellerin von Stadtplänen und Landkarten (“MGV”, “Falk” und “RV”).

Die MAIRDUMONT GmbH bietet unter geka-online.de nach eigenen Angaben Nutzungslizenzen ihrer Kartenausschnitte an, wobei regelmäßig zwischen einer kommerziellen und nicht kommerziellen Nutzung unterschieden wird. Die zu entrichtende Lizenzgebühr bewegt sich je nach Größe des Kartenausschnitts und je nach Art der Nutzung zwischen EUR 150,- und EUR 1.869,16 pro Kartenausschnitt.

Darüberhinaus vertritt Frömming und Partner auch den Rechteinhaber Michael Weber, der die Nutzungsrechte an kartographischem Material der hot.doc media productions gmbh erworben hat. Die Kartenausschnitte werden unter der Internetadresse hot-map.com unter der Rubrik “Produkte” lizenziert.

Weiterhin vertritt die Kanzlei die Carto Travel Verlags GmbH, die ebenfalls wie die MAIRDUMONT GmbH nach eigenen Angaben unter der Internetadresse geka-online Nutzungslizenzen an ihren Kartenauschnitten vergibt.

Als weiterer Rechteinhaber wird die Kanzlei nun auch für den Huber Verlag tätig. Inhaber ist Herr Franz Huber. Dessen Produkte sind unter der Internetadresse www. kartographie.de aufrufbar.

Ziel der Abmahnungen sind regelmäßig Webseitenbetreiber, die auf ihrer Internetpräsenz unberechtigt urheberrechtlich geschütztes Kartenmaterial verwenden (bspw. zur Lagebeschreibung, Anfahrtsskizze etc.). Von den Betroffenen wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Weiterhin machen die Rechteinhaber unter Berufung auf die angeblich üblichen Lizenzgebühren einen erheblichen Lizenzschaden geltend. Neben dem Lizenzschaden werden zudem die für Abmahnungen angefallenden Anwaltskosten von den Betroffenen eingefordert.

 

Der Kartenverwender hat dabei bei einer Abmahnung im Auftrag von Mairdumont alternativ  die Möglichkeit zum Abschluss eines Lizenzvertrages.

 

Beachten Sie:

  • Keinesfalls sollten die beigelegte Verpflichtungserklärung ungeprüft unterschrieben werden!
  • Die Kartenausschnitte wurden nicht von Ihnen, sondern von einem Webdesigner o.ä. ins Netz gestellt? Dann besteht unter Umständen die Möglichkeit, den entstandenen Schaden an den Webdesigner weiterzureichen.
  • Entscheidet man sich gegen den Abschluss eines Lizenzvertrages, dürfen die Kartenausschnitte auch unter Verwendung der URL nicht mehr erreichbar sein. Ansonsten drohen kostenintensive Folgeabmahnungen.
  • Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sollte eine sog. “modifizierte Unterlassungserklärung” abgegeben werden.
  • Der geltend gemachte Schadensersatz sollte regelmäßig einer anwaltlichen Prüfung unterzogen werden. Oftmals lassen sich so unnötig hohe Zahlungen vermeiden.
  • Achtung: Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Frömming und Partner geht in diesem Fall  häufig dazu über, zeitnah ein  einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Urheberrechtsverletzer einzuleiten.

Von Frömming und Partner vertretene Rechteinhaber:

  • Mairdumont GmbH & Co KG (vormals:  Mairsr Geographischer Verlag Kurt Mair GmbH & Co KG)
  • Michael Weber
  • CartoTravel-Verlag
  • Huber-Verlag