Abmahnung von Kartenausschnitten durch Graf von Westphalen im Auftrag der Navteq GmbH

Die Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH, Düsseldorfer Straße 40a, 65760 Eschborn die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Kostentragung der Abmahnung in Höhe von Euro 651,80
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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