Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von Euro 651,80 (Gegenstandswert EUR 10.000)
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Gerne geben wir Ihnen eine telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles:

oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:

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