Was ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung?
Die vorbeugende Unterlassungserklärung ist ein Instrument um Abmahnungen zuvor zu kommen. Eine Abmahnung hat den Zweck, den Verletzer aufzufordern, ein rechtswidriges Verhalten zukünftig zu unterlassen. In einer vorbeugenden Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer hierzu – und zwar vor Erhalt einer Abmahnung. Die Abmahnung geht dann ins Leere. Abmahnkosten dürfen in diesem Falle nicht veranschlagt werden!
Eine vorbeugende Unterlassungserklärung kommt regelmäßig bei eBay-Konstellationen zum Zuge. Hier kann die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass man in das Visier von Abmahnern geraten ist – beispielsweise, wenn die Auktion bei eBay gelöscht wurde. Sie erhalten in diesen Fällen eine Nachricht von eBay, dass Ihre Verkaufsaktion auf Veranlassung eines Dritten (zumeist der spätere Abmahner) vorzeitig beendet wurde.
In diesen Fällen sollten sie sofort reagieren!!!
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