In der Abmahnung steht nur eine kostenpflichtige 0180-Nummer
Sie möchten selbst mit der abmahnenden Anwaltskanzlei Kontakt aufnehmen, finden im Abmahnschreiben jedoch nur eine kostenpflichtige 0180 – Nummer? Betroffene sollte nich nicht derart mit 0180-Nummern abspeisen lassen.
Erfragen Sie die Telefonnummer bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder entnehmen Sie diese aus dem Impressum der abmahnenden Kanzlei.
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