Droht eine Folgeabmahnung?

Eine Folgeabmahnung ist eine erneute Abmahnung, die den selbigen Rechtsverstoß zum Gegenstand hat. Diese findet im Rahmen von Bildabmahnungen häufig dann statt, wenn der betroffene Webseitenbetreiber nach Erhalt der ersten Abmahnung zwar das Bild bzw. den Kartenausschnitt von seiner Webseite, jedoch nicht gänzlich von seinem Server entfernt. Das vormals abgemahnte Bild ist unter Eingabe der direkten Zieladresse somit noch weiterhin im Internet aufrufbar. Die Folge ist eine erneute Abmahnung, durch die neben Anwaltskosten aufgrund der nun fällig werdenden Vertragsstrafe erhebliche Kosten entstehen können.

Sollte aufgrund einer berechtigten Abmahnung die Entfernung der betroffenen Bilder oder Kartenausschnitte tatsächlich notwendig sein, sollte stets darauf geachtet werden, die entsprechenden Inhalte gänzlich von seinem Server zu entfernen.

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