Hafte ich als Websitebetreiber?
Bei der Frage einer Haftung für rechtswidrige Inhalte im Internet muss eine Vielzahl unterschiedlicher Konstellationen beachtet werden. Zu unterscheiden ist dabei insbesondere zwischen einer Haftung für eigene Inhalte und einer Haftung für Inhalte, die ein Dritter ins Netz gestellt hat (fremde Inhalte). Letztere Konstellation betrifft dabei regelmäßig die Host- und Zugangsprovider.
Bei der Providerhaftung ist im Wesentlichen zwischen drei verschiedenen Erscheinungsformen von Providern zu unterscheiden, dem Content-Provider (der zumeist auch Inhaber der Webseite ist), dem Host-Provider und dem Acess-Provider. Häufig liegen auch Mischformen vor, in denen von einem Provider alle drei Funktionen erfüllt werden.
Der Content-Provider stellt eigene Inhalte und Informationen zum Abruf in das Netz bereit und ist für diese Inhalte als auch uneingeschränkt verantwortlich.
Eigene Informationen sind nicht nur solche, die der Diensteanbieter selbst erstellt hat, sondern auch solche, die ihm zur eigenen Verwendung von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Dabei ist auf das Verständnis eines verständigen Internetnutzers abzustellen. Wer fremde Inhalte auf seiner eigenen Interseite übernimmt, ohne die Inhalte als fremde Inhalte deutlich zu kennzeichnen, kann sich nicht darauf berufen, dass er für diese Inhalte nicht verantwortlich ist. Wer für seine Webseite Texte oder Fotos anfertigen lässt, stellt diese als eigene Inhalte ins Netz. Eine ausdrückliche Distanzierung von fremden Inhalten in Form eines so genannten Disclaimers kann in einzelnen Fällen helfen, das Haftungsrisiko zu reduzieren.
Der Host-Provider(Service-Provider) stellt Dritten auf einem Server Speicherplatz zur Verfügung zur Einstellung von Internetseiten in das Internet. Für die dadurch vermittelten fremden Inhalte ist der Hostprovider jedenfalls dann von einer Haftung frei gestellt, wenn er keine Kenntnis von Rechtsverstößen hat, die Rechtsverstöße auch nicht offensichtlich sind und er unverzüglich tätig wird, die rechtswidrigen Informationen zu entfernen oder den Zugang zu sperren, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat. Weiterhin darf es des Host-Provider auch nicht möglich und zumutbar sein, die Nutzung und Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte zu verhindern. In wieweit dies der Fall ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
Der Access-Provider schließlich stellt weder eigene Inhalte, noch Speicherplatz, sondern lediglich den Zugang in das Internet bereit und ist aufgrund einer bestehenden Haftungspriviligierung im Sinne § 8 TMG von einer möglichen Haftung für rechtswidrige Inhalte weitgehend frei gestellt.
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