Baker & McKenzie
Neben der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf mahnt auch Baker & MC Kinsey für die “Corbis GmbH” urheberrechtswidrig verwendetes Bildmaterial auf in erster Linie gewerblich genutzten Internetseiten ab.
In dem Abmahnschreiben werden die betroffenen Seitenbetreiber in der Regel zunächst zur Abgabe einer dem Schreiben beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Alternativ wird der Abschluss eines Lizenzvetrages angeboten, durch diesen rückwirkend für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum entsprechende Nutzungsrechte erworben werden können. Auf eine Abgabe einer Unterlassungserklärung wird in diesem Fall verzichtet. Neben der zu entrichtenden Lizenzgebühr werden Anwaltskosten in Rechnung gestellt.
Die Betroffenen einer solchen Abmahnung sollten Folgendes beachten!!
- Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat weitreichende Konsequenzen und gilt mindestens 30 Jahre! Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden. Insbesondere sollte vorher geklärt werden, ob der geltend gemachte Verstoß überhaupt vorliegt! Die Anwendung einer eigens erstellten sog. modifizierten Unterlassungserklärung kann in diesem Fall nicht empfohlen werden!!
- Bei dem von Ihnen verlangten Lizenzschaden muss berücksicht werden, ob das Bild kommerziell oder rein privat genutzt wurde. Weiterhin müssen individuelle Gegebenheiten auf dem Markt hinsichtlich des konkreten Bildes berücksichtigt werden. Im Rahmen des unterbreiteten Vergleichsangebots wird der zu zahlende Betrag in der Regel “pauschal” angesetzt! Die geltend gemachte Summe sollte deshalb im Einzelfall auf dessen Berechtigung geprüft werden!
Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne!
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