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“bild-abmahnung.de” ist ein Projekt von MS Concept Rechtsanwälte und richtet sich sowohl an Unternehmen als auch Verbraucher, die eine Abmahnung wegen angeblicher unberechtigter Nutzung eines Lichtbildes oder Kartenausschnittes erhalten haben. Unser  Team verteidigt Sie gegen Abmahnungen jeder Art.

Bei Fragen und für weitere Informationen kontaktieren Sie uns, Sie werden sofort mit einem Rechtsanwalt verbunden, der Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch berät. Wir helfen – sofort, erfahren und zu fairen Preisen.

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Abmahnung: Hans Schnakenberg, Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute die Mitteilung, dass eine Abmahnung von Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig versendet wurde. Die Abmahnung erfolgt durch die Kanzlei Vorwerg & Sommer Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist eine Urheberrechtverlsetzung durch unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Bilder. Regelmäßig geht es dabei um Lichtbilder (Fotos) von Hifi-Geräten, die auf der Verkaufsplattform ebay, der Handelsplattform Quoka.de o.ä. verwendet werden.

Wir empfehlen dringend, die Abmahnungen durch entsprechend spezialisierte Anwälte überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir zu einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung.

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Abmahnung: Hans Schnakenberg, Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute die Mitteilung, dass eine Abmahnung von Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig versendet wurde. Die Abmahnung erfolgt durch die Kanzlei Vorwerg & Sommer Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist eine Urheberrechtverlsetzung durch unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Bilder. Regelmäßig geht es dabei um Lichtbilder (Fotos) von Hifi-Geräten, die auf der Verkaufsplattform ebay, der Handelsplattform Quoka.de o.ä. verwendet werden.

Wir empfehlen dringend, die Abmahnungen durch entsprechend spezialisierte Anwälte überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir zu einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung.

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Abmahnung: Franz Huber, Huber Verlag durch Kanzlei Frömming & Partner

Uns ist eine Abmahnung durch die Kanzlei Frömming & Partner aus Hamburg im Namen des Herrn Franz Huber, Inhaber des Huber Verlags aus München bekannt geworden. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Begründet wird die Abmahnung mit der Verwendung und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials.

  • Abmahnung durch: Franz Huber, Inhaber Huber Verlag München
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Kanzlei Frömming & Partner Hamburg
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Abmahnung: Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute im Rahmen eines Beratungsmandats die Mitteilung, dass Herr Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig, Abmahnungen durch die Kanzlei Vorwerg und Sommer Abmahnungen verschickt. Gegenstand der konkreten Abmahnung ist abermals die Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials im Rahmen einer so genannten “eBay- Kleinazeige”.

  • Abmahnung durch: Hans Schnakenberg, Firma Hifi-Leipzig
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Vorwerg und Sommer
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
  • Prüfen Sie Ihren Shop auf Abmahnsicherheit: klicken Sie hier

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Auftrag von LOOK – Die Bildagentur der Fotografen GmbH

Im Rahmen eines Mandats wurde uns ein Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer  im Auftrag der Bildagentur der Fotografen GmbH vorgelegt. Die Kanzlei macht im Auftrag ihres Mandanten die urheberrechtswidrige Verwendung von Bildmaterial auf einer Internetpräsenz geltend. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Auskunftserteilung über Umfang der Bildnutzung sowie der Quelle des Bildes eingefordert.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung

 

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Gerne geben wir Ihnen eine telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles:

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Abmahnung in Auftrag von Hifi Leipzig durch Rechtsanwälte Vorwerg und Sommer

Im Rahmen eines  Beratungsgesprächs erhielten wir heute die Mitteilung, dass eine Abmahnung von Hans Schnakenberg, Inh. der Firma Hifi-Leipzig an einen Privatverkäufer auf der Handelsplattform eBay versendet wurde. Herr Hans Schnakenberg, Inh. der Firma Hifi Leipzig lässt über die Kanzlei  Vorwerg & Sommer Rechtsanwälte Abmahnungen verschicken. Gegenstand der Abmahnungen ist eine Urheberrechtverlsetzung durch unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von in diesem Fall mehreren Bildern. Regelmäßig geht es dabei um Lichtbilder (Fotos) von Hifi-Geräten, die auf der Verkaufsplattform ebay, der Handelsplattform Quoka.de o.ä. verwendet werden.

Im konkreten Fall wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt, sowie zugleich angeboten, die Angelegenheit gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von EUR 800,- zu erledigen.

Wir empfehlen dringend, die Abmahnungen durch entsprechend spezialisierte Anwälte überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir zu einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung.

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Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH (Betreiber des Portals map24)

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung
  • Angebot zur Abgeltung des Auskunfts- und Schadensersatzanspruchs gegen Zahlung eines Pauchalbetrages in Höhe EUR 600,-

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Abmahnung der Kanzlei Frömming und Partner im Auftrag von “Mairdumont”

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Frömming und Partner im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG vorgelegt.  Die Kanzlei  mahnt im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterial (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten
  • Aufforderung zur Erstattung eines Lizenzschadens in der Regel je nach Anzahl und Größe des verwendeten Kartenausschnitts

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Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH (Betreiber des Portals map24)

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung
  • Angebot zur Abgeltung des Auskunfts- und Schadensersatzanspruchs gegen Zahlung eines Pauchalbetrages in Höhe EUR 600,-

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Abmahnung in Auftrag von Hifi Leipzig durch Rechtsanwälte Vorwerg und Sommer

Heute erreichte uns bei einem Beratungsmandat die Mitteilung, dass eine Abmahnung von Hans Schnakenberg, Inh. der Firma Hifi-Leipzig an einen eBay-Shop-Inhaber versendet wurde. Herr Hans Schnakenberg, Inh. der Firma Hifi Leipzig lässt über die Kanzlei  Vorwerg & Sommer Rechtsanwälte Abmahnungen verschicken. Gegenstand der Abmahnungen ist eine Urheberrechtverlsetzung durch unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von Bildern. Regelmäßig geht es dabei um Lichtbilder (Fotos) von Hifi-Geräten, die auf der Verkaufsplattform ebay, der Handelsplattform Quoka.de o.ä. verwendet werden.

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Abmahnung: Hans Schnakenberg, Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute die Mitteilung, dass eine Abmahnung von Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig versendet wurde. Die Abmahnung erfolgt durch die Kanzlei Vorwerg & Sommer Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist eine Urheberrechtverlsetzung durch unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Bilder. Regelmäßig geht es dabei um Lichtbilder (Fotos) von Hifi-Geräten, die auf der Verkaufsplattform ebay, der Handelsplattform Quoka.de o.ä. verwendet werden.

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Abmahnung: Hans Schnakenberg, Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute die Mitteilung, dass eine Abmahnung von Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig versendet wurde. Die Abmahnung erfolgt durch die Kanzlei Vorwerg & Sommer Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist eine Urheberrechtverlsetzung durch unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Bilder. Regelmäßig geht es dabei um Lichtbilder (Fotos) von Hifi-Geräten, die auf der Verkaufsplattform ebay, der Handelsplattform Quoka.de o.ä. verwendet werden.

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Abmahnung: Franz Huber, Huber Verlag durch Kanzlei Frömming & Partner

Uns ist eine Abmahnung durch die Kanzlei Frömming & Partner aus Hamburg im Namen des Herrn Franz Huber, Inhaber des Huber Verlags aus München bekannt geworden. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Begründet wird die Abmahnung mit der Verwendung und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials.

  • Abmahnung durch: Franz Huber, Inhaber Huber Verlag München
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Kanzlei Frömming & Partner Hamburg
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Erneut erhielten wir heute im Rahmen eines Beratungsmandats die Mitteilung, dass Herr Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig, Abmahnungen durch die Kanzlei Vorwerg und Sommer Abmahnungen verschickt. Gegenstand der konkreten Abmahnung ist abermals die Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials im Rahmen einer so genannten “eBay- Kleinazeige”.

  • Abmahnung durch: Hans Schnakenberg, Firma Hifi-Leipzig
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Auftrag von LOOK – Die Bildagentur der Fotografen GmbH

Im Rahmen eines Mandats wurde uns ein Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer  im Auftrag der Bildagentur der Fotografen GmbH vorgelegt. Die Kanzlei macht im Auftrag ihres Mandanten die urheberrechtswidrige Verwendung von Bildmaterial auf einer Internetpräsenz geltend. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Auskunftserteilung über Umfang der Bildnutzung sowie der Quelle des Bildes eingefordert.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
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Im Rahmen eines  Beratungsgesprächs erhielten wir heute die Mitteilung, dass eine Abmahnung von Hans Schnakenberg, Inh. der Firma Hifi-Leipzig an einen Privatverkäufer auf der Handelsplattform eBay versendet wurde. Herr Hans Schnakenberg, Inh. der Firma Hifi Leipzig lässt über die Kanzlei  Vorwerg & Sommer Rechtsanwälte Abmahnungen verschicken. Gegenstand der Abmahnungen ist eine Urheberrechtverlsetzung durch unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von in diesem Fall mehreren Bildern. Regelmäßig geht es dabei um Lichtbilder (Fotos) von Hifi-Geräten, die auf der Verkaufsplattform ebay, der Handelsplattform Quoka.de o.ä. verwendet werden.

Im konkreten Fall wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt, sowie zugleich angeboten, die Angelegenheit gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von EUR 800,- zu erledigen.

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Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH (Betreiber des Portals map24)

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

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  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
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Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Auksunftserteilung
  • Angebot zur Abgeltung des Auskunfts- und Schadensersatzanspruchs gegen Zahlung eines Pauchalbetrages in Höhe EUR 600,-

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Abmahnung in Auftrag von Hifi Leipzig durch Rechtsanwälte Vorwerg und Sommer

Heute erreichte uns bei einem Beratungsmandat die Mitteilung, dass eine Abmahnung von Hans Schnakenberg, Inh. der Firma Hifi-Leipzig an einen eBay-Shop-Inhaber versendet wurde. Herr Hans Schnakenberg, Inh. der Firma Hifi Leipzig lässt über die Kanzlei  Vorwerg & Sommer Rechtsanwälte Abmahnungen verschicken. Gegenstand der Abmahnungen ist eine Urheberrechtverlsetzung durch unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von Bildern. Regelmäßig geht es dabei um Lichtbilder (Fotos) von Hifi-Geräten, die auf der Verkaufsplattform ebay, der Handelsplattform Quoka.de o.ä. verwendet werden.

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Abmahnung der Kanzlei Winterstein im Auftrag von Abercrombie & Fitch Trading Co.

Am heutigen Tag erreichte uns im Rahmen eines Beratungsmandats eine  Abmahnung der Kanzlei Winterstein im Auftrag von Abercrombie & Fitch Trading Co. Das Unternehmen lässt über die Kanzlei Winterstein Abmahnungen verschicken wegen der widerrechtlichen Verwendung von Bildern auf der Verkaufsplattform eBay. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz gefordert.

Abmahnungs-Kurznotiz:

  • Abmahnung durch: Abercrombie & Fitch Trading Co.
  • Abmahnung wegen: widerrechtlicher Verwendung von Produktbildern auf eBay
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Winterstein
  • Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung

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LG Kassel: Zur Schadensersatzberechnung bei unerlaubter Nutzung von Bildern

Über die Frage, nach welchen Maßstäben Schadensersatzansprüche im Wege der Lizenzanalogie wegen unberechtigter Verwendung von Bildmaterial zu bestimmen sind, hatte das LG Kassel am 04.11.2010 zu entscheiden.

Ein Fotograf hatte eine Herstellerin von Leuchten auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Diese hatte drei Lichtbilder ohne dessen Erlaubnis für Ihren Internetauftritt verwendet. Hierin sah der Kläger sich in seinen Urheberrechten verletzt. Bei Berechnung des dem Grunde nach bestehenden Schadensersatzanspruchs legte der Kläger die MfM-Honorarempfehlungen zu Grunde und machte einen Betrag von EUR 5.460 geltend. Das LG Kassel bejahte zwar einen Schadensersatzanspruch des Klägers, jedoch nur in Höhe von EUR 150,- pro Lichtbild. Dabei bezog das Gericht sich auf einen zuvor hinsichtlich der Bilder geschlossenen Lizenzvertrag zwischen Kläger und einem Dritten. Nach Auffassung könnten zwar die Honorarempfehlungen der MfM als Schätzungsgrundlage grundlegend herangezogen werden. Diese komme jedoch dann nicht in Betracht, wenn der betroffene Rechteinhaber hinsichtlich der Bilder  im Zeitraum der Verletzungshandlung einen Lizenzvertrag mit einem Dritten abgeschlossen hätte. In diesem Fall könnte in der Regel die hierbei vereinbarte Vergütung zu Grunde gelegt werden.

Dabei wurde seitens des Gerichts auch der sonst in der Rechtsprechung anerkannte 100 % Zuschlag verneint. Nach Auffassung der Richter setze dieser Zuschlag voraus, dass der Verletzte von seinem Urheberrecht nach § 13,2 UrhG Gebrauch gemacht hätte. Dies sei im vorliegenden Fall nicht ersichtlich gewesen.

Ihr Aleksandar Silic, LL.M.

Vorboten einer bevorstehenden Abmahnung der Kanzlei Vorwerg und Sommer in Auftrag von Hifi Leipzig

Wie bereits beschrieben, lässt die Firma Hifi Leipzig, Inhaber Hans Schnakenberg, über die Kanzlei Vorwerg und Sommer Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung an Bildern verschicken. In den meisten Fällen erfährt der Betroffene von der Abmahnung erst, wenn diese bei Ihm im Briefkasten gelandet ist. Dabei gibt es im Vorfeld Anzeichen für eine solche Abmahnung, die man nicht ignorieren sollte. So werden in den meisten Fällen bereits im Vorfeld eBay vermeintliche Rechtsverstöße durch die Rechteinhaber gemeldet. eBay nimmt daraufhin das Angebot aus seiner Plattform heraus und informiert den Verkäufer.

In den meisten Fällen lautet der von eBay versendete Text dann wie folgt: Weiterlesen »

KG Berlin: Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einer zuvor abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgrund wiederholter Veröffentlichung eines Kartenausschnittes

Nach einem Beschluss des Kammergerichts Berlin im sofortigen Beschwerdeverfahren ist die nur rein abstrakte Möglichkeit des Aufrufs eines Kartenausschnittes im Internet, z.B. durch direkte Eingabe der Zieladresse, für die Verwirkung einer Vertragsstrafe ausreichend. Auch in der versehentlichen Bereitstellung eines Kartenausschnitts ist nach Auffassung des Gerichts nämlich eine rechtswidrige Zugänglichmachung zu erblicken. Der Beklagte hatte nach Abgabe eines Vertragsstrafeversprechens den streitgegenständlichen Kartenausschnitt lediglich von der Seite entfernt, die Informationen nicht jedoch vom Server gänzlich gelöscht, so dass der Kartenausschnitt bei direkter Eingabe der URL noch abrufbar war.

Nach Auffassung des Gerichts komme es auf den Umstand, dass es von der Wahrscheinlichkeit her fernliegend ist, dass ein Mitglied der Öffentlichkeit über die reine Internetadresse des Beklagten hinaus die weiteren Pfade eingebe, die erst zu den versehentlich verbliebenen Kartenausschnitten führten, nicht an.

Fazit: Insbesondere bei Abgabe eines Vertragsstrafeversprechens ist besonders darauf zu achten, dass das streitgegenständliche Werk komplett vom Server entfernt wird. Ansonsten drohen hohe Vertragsstrafen.

Ihr Aleksandar Silic, LL.M.